Hilfsmittel, Pflegehilfsmittelbedarf, Pflegehilfsmittel, Qualitätsprüfung, MDK, Pflegestufenablehnung, Hilfe bei Pflegestufenablehnung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Begutachtungsrichtlinien, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren,
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Willkommen auf den Seiten des Sachverständigenbüros Pflege in Leipzig

Im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung – also für gesetzlich versicherte Personen – werden durch die Medizinischen Dienste pro Jahr ca. 2,93 Millionen Begutachtungen durchgeführt, um Pflegebedarf im Sinne des Gesetzes festzustellen. Hinzu kommen noch einmal etwa 263.000 Begutachtungen für die private Pflege-Pflichtversicherung.

Für pflegebedürftig gewordene Menschen und ihre Familien stellt sich nicht selten die Frage, ob bestehender Hilfebedarf sachgerecht bewertet wurde und – in der Folge davon – entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden. Damit ist häufig die Frage verbunden, gegen einen erlassenen Leistungsbescheid vorzugehen.

Das Ergebnis einer Begutachtung durch einen Medizinischen Dienst soll eine pflegefachlich fundierte Leistungsempfehlung an die Pflegekassen sein. Dazu gehört u.a. die Empfehlung eines Pflegegrades.

Bestehen Zweifel an der korrekten Ermittlung des Hilfebedarfs durch Medizinische Dienste, sollte gegenüber der Pflegekasse Widerspruch erhoben werden. Je detaillierter dieser begründet und dargelegt wird, welcher Hilfebedarf im Gutachten nicht oder hinreichend berücksichtigt wurde, umso größer ist die Aussicht, dass sich die Pflegekasse – und ggf. der Medizinische Dienst – nochmals mit den konkreten Gegebenheiten auseinandersetzen. Für Laien besteht in einer sachlichen Begründung eines Widerspruchs oft die größte Herausforderung, da die Bestimmungen zur Feststellung des Pflegebedarfs ein sehr komplexes Regelwerk bilden.

Wird einem Widerspruch nicht abgeholfen, etwa jeder zweite Widerspruch wird als unbegründet abgewiesen, ist der Klageweg vor dem zuständigen Sozialgericht eröffnet. Während die Pflegekassen verpflichtet sind, Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste prüfen zu lassen, werden Gutachten im Rahmen von gerichtlichen Beweiserhebungen von unabhängigen Sachverständigen erstattet. Sie werden freiberuflich für das beauftragende Gericht tätig und stehen ebenfalls nicht in einem Anstellungsverhältnis zu Pflegekassen oder Medizinischen Diensten. Dies bewahrt Unabhängigkeit und Objektivität in der Bewertung tatsächlich bestehenden Hilfebedarfs.

Mit unseren langjährigen Berufserfahrungen unterstützen wir Sie durch sachliche und neutrale Bewertung vorliegenden Pflegebedarfs, wenn es beispielsweise darum geht, einen Widerspruch substantiiert zu begründen. Wir prüfen für Sie die sachgerechte und richtlinienkonforme Gutachtenerstattung der von den Pflegekassen in Auftrag gegebenen Gutachten. Ferner begründen wir ggf., weshalb Leistungsempfehlungen von Medizinischen Diensten den tatsächlich bestehenden Pflege- und Versorgungssituationen nicht umfänglich gerecht werden.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten und sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung für eine wirksame Geltendmachung Ihrer Leistungsansprüche benötigen, wir helfen Ihnen gern weiter.


Neben diesen Informationen finden Sie bei uns Hilfe und Unterstützung bei der Geltendmachung berechtigter Leistungsansprüche. Bitte sprechen Sie uns über die, am Seitenende stehenden Kontaktinformationen an.

Über folgende Möglichkeiten können Sie uns erreichen.

Sachverständigenbüro Pflege Leipzig
Giebnerstraße 13
04279 Leipzig