Hilfsmittel, Pflegehilfsmittelbedarf, Pflegehilfsmittel, Qualitätsprüfung, MDK, Pflegestufenablehnung, Hilfe bei Pflegestufenablehnung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Begutachtungsrichtlinien, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren,
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Informationen für Angehörige

Oft sind es Familienmitglieder, die plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit kompensieren und notwendige Hilfen organisieren müssen. Meist werden dabei schnelle Entscheidungen erforderlich, weil etwa eine Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht, eine Kurzzeitpflege oder ein Pflegedienst/Sozialstation gefunden werden muss.

Dabei bewegen sich Angehörige häufig nicht nur im Spannungsfeld von familiären, sondern auch beruflichen Verpflichtungen. Gesetzlich vorgesehene Regelungen bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit in der Familie helfen oftmals nicht wirklich weiter.
In solchen oder vergleichbaren Situationen geht es vielfach darum, dass Pflegebedürftigkeit im bedarfsgerechten Umfang anerkannt wird, benötigte Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden oder eine geeignete Pflegeeinrichtung, der man seinen Angehörigen anvertrauen möchte, gefunden wird.

Zu der persönlichen Betroffenheit des Schicksals – und damit verbunden zu betretendem Neuland – kommt eine verwirrende und komplizierte Gesetzeslage, wenn es darum geht, Ansprüche auf Hilfeleistungen gegenüber den Kostenträgern durchzusetzen. Häufig wird die Kostenübernahme für Hilfsmittel oder sonstige Leistungen der Kranken- und/ oder Pflegeversicherung nicht genehmigt. Vor solche und weitere Probleme sehen sich Angehörige gestellt, wenn die Familie von eintretender Pflegebedürftigkeit überrascht wird. Ein Irrgarten scheint sich zu öffnen und Lösungen nicht in Sicht.

Daneben sind die Vorstellungen einer notwendig gewordenen Versorgung von pflege- und/ oder hilfebedürftigen Menschen oft andere und gehen nicht immer mit denen ihrer besorgten Angehörigen einher. Gemeinsam darüber zu sprechen fällt oftmals schwer. Pflegebedürftige Menschen sind von notwendigen Veränderungen am meisten betroffen und reagieren bei (un-) ausgesprochenen Überlegungen besonders sensibel. Angehörige möchten nicht verletzen und schon gar nicht das Gefühl vermitteln, abschieben zu wollen, müssen aber auch an sich denken.
Solche und weitere, teilweise existenzielle Fragestellungen/Situationen stellen sich bei der Organisation einer optimalen Versorgung für pflegebedürftige Angehörige.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen gern, sich auch zu unserem Leistungsangebot der systemischen Beratung zu informieren. Zur Seite Systemische Beratung


Erfahrungen und Kompetenzen, mit denen wir unterstützen können, liegen insbesondere vor bei:

  • der Aufklärung zu den Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Sozialleistungsträger
  • der Vorbereitung des Begutachtungsbesuches zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste der gesetzlichen und/oder privaten Pflegeversicherung
  • der inhaltlichen und formalen Prüfung abschlägiger Einstufungs- und/oder Höherstufungsbescheide sowie ablehnender Widerspruchsbescheide der zuständigen Pflegekasse (inklusive Gutachten der Medizinischen Dienste)
  • Informationen zu sinnvollen Interventionsmöglichkeiten bei Leistungsverweigerung (z.B. Versagung/Rückstufung eines Pflegegrades)
  • der inhaltlichen und formalen Prüfung abschlägiger Bescheide bei beantragten Hilfsmitteln/Pflegehilfsmitteln
  • der Erstattung von Privatgutachten zur Pflegebedürftigkeit und/oder Hilfsmittelversorgung

 

 

Über folgende Möglichkeiten können Sie uns erreichen.

Sachverständigenbüro Pflege Leipzig
Giebnerstraße 13
04279 Leipzig